Unser familienrechtliches Dezernat leitet Rechtsanwältin Anja Mlosch -vormals Jauch. Sie erhalten Unterstützung in allen rechtlichen Belangen, die im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten im Rahmen der Familie stehen. Unter Familie ist dabei nicht nur der klassische Fall der Ehe zu verstehen. Hiervon erfasst sind ebenso nichteheliche Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften wie auch getrenntlebende Eltern minderjähriger Kinder etc.
Im Falle einer Trennung, der Auflösung einer Ehe oder Lebensgemeinschaft stehen Sie vor vielen Fragen und werden mit Ansprüchen konfrontiert, die es rechtlich zu klären gilt:
In diesen Situationen des Umbruchs werden wir Sie beratend unterstützen, Ihnen Wege für eine Klärung und Regelungen für die Zukunft aufzeigen und Sie sowohl außergerichtlich, wie auch im gerichtlichen Verfahren vertreten.
So wie es erforderlich werden kann die elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind durch beide Elternteile in Frage zu stellen, kann es umgekehrt sinnvoll sein, einen Weg für die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts auch nach dem Auseinanderbrechen einer Partnerschaft zu finden. Hier ist es wichtig, gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Vorgehensweise zu erarbeiten und diese sodann, falls nötig im Wege des gerichtlichen Verfahrens, umzusetzen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen ebenso mit anwaltlichem Rat zur Seite, wenn es darum geht, vorsorglich ehevertragliche Vereinbarungen zu treffen, Heiratsvoraussetzungen zu klären oder auch generell über die juristischen Wirkungen der Ehe aufzuklären.
Unser Anliegen ist es in allererster Linie, Sie bei der rechtlichen Umsetzung Ihrer Wünsche und Vorstellungen in Ihrer konkreten Situation zu unterstützen und Ihnen einen Überblick über das juristisch Mögliche zu verschaffen.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Bayerl Dreiser Hys Mlosch